Dorn-Breuss-Massage – Sanfte Wirbeltherapie

Massagen in der Kieler Naturheilpraxis

Die Dorn-Breuss-Massage: Der Allgäuer Bauer Dieter Dorn erkannte, dass mit einer schonenden Behandlung der Wirbel ohne Hebelwirkung ein überzeugendes Ergebnis nach einem Hexenschuss entsteht. Nach ihm wurde die Dorn-Breuss Massage benannt.

So werden Beschwerden des Bewegungsapparates mit dieser manuellen Methode behandelt. Die Korrektur der Gelenke und Wirbel erfolgt in der Bewegung und kommt daher ohne Hebelkraft aus. 

Der Patient sowie ich als Therapeut arbeiten gemeinsam an der Wirbelsäule und an Gelenke und bekommen diese mit einfachen Griffen korrigiert. Dabei wird eine sanfte Drucktechnik angewandt, die schmerzhafte Blockaden aufheben und die Beweglichkeit wieder herstellen kann.

Sinnvoll ist eine Kombination mit einer Breußmassage um das Gewebe vor der Behandlung zu lockern.


Private und Zusatzkassen erstatten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Breußmassage

Die Breuss Massage geht davon aus, dass die Bandscheiben im Laufe der Jahre zusehens austrocknen, ähnlich wie ein Schwamm, der unter der Dauerbelastung eines schweren Gewichtes platt gedrückt wird und platt bleibt bis man Feuchtigkeit dazu gibt, dann quillt der Schwamm – ebenso die Bandscheibe – wieder auf. Bei der Breußmassge werden auch kleinere Fehlstellungen der Wirbelkörper ausgeglichen, sowie die verkrampfte Rückenmuskulatur entspannt.

Bei dieser einfachen, aber sehr wirkungsvollen Wirbelsäulenmassage nach Breuß, wird entlang der Dornfortsätzen an der Wirbelsäule ein sehr gutes Johanniskrautöl sanft einmassiert. Dieses Johanniskrautöl dringt nun bis zu den Bandscheiben vor und „quellt“ diese auf. Dadurch kann ein Aneinanderreiben der Wirbelkörper verringert werden. Außerdem wird gleichzeitig die Rückenmuskulatur entspannt.

Diese entspannende Wirbelsäulenmassage wird häufig mit der Dornbehandlung kombiniert. Sie ist ideal, um den Behandlungserfolg noch weiter zu vertiefen.
Eine Ruhepause rundet die Massage ab.

Private- und Zusatzkassen erstatten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

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